Dienstag, 1. Mai 2012

Wenn die CDU den Doktor klaut...

Dies ist einer der Artikel bei dem ich nicht weis, ob ich lachen oder weinen soll angesichts der Dummheit, die einem denkenden Wesen beim Lesen ins Auge springt. Da begeht jemand von der CDU Betrug indem er für seine Dissertation abschreibt, erschleicht sich damit einen Doktortitel, was in diesem Land illegal ist und einen Straftatbestand darstellt, und wenn er erwischt wird darf er seinen Job behalten. Weil er -- und dies setzt dem ganzen die Krone auf auf -- nachdem er überführt wurde die Wahrheit nicht abstreitet. Genial. Damit verdient er doch noch eine zweite Chance, er war doch einsichtig!

Man bedenke, in diesem Land bekommt man schon eine saftige Abmahnung, wenn mensch auf einem Blog gedankenlos ein Bild einsetzt, für das man keine Rechte hat. Oder das geschützte Bildchen als Avatar benutzt. Hier zeigt sich doch eindeutig: Die, die am Lautesten nach einem schärferen Urheberrecht schreien sind auch die ersten, die es mit Fußen treten werden. Weil sie, im Gegensatz zum Rest der Bevölkerung, mit dieser Augenwischerei keine Strafe zu befürchten haben.

Da fragt man sich doch nur bange, wann die CSU dem Gutti vergeben wird und das Volk im zum Monarchen auf Lebenszeit erhebt... Blender haben es in diesem Land schon immer weiter gebracht als Menschen, die was auf dem Kasten hatten.

4 Kommentare:

  1. Amen, Man! Hülfe es nicht einer alternativen Gesellschaftsentwicklung dennoch Strafanzeige gegen ihn zu erstellen?

    Und ob jemand seinen Job nach begangenem Unrecht beahlten darf oder nicht ist eigentlich nicht Bestandteil der Strafgesetzgebung. Sondern einer gelungenen Strafverfolgung, die mit einem Urteil endet. Bis dahin obliegt es dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer ob sie ihr Arbeitsverhältnis fortsetzen möchten.

    Um es nochmal zu sagen: Strafanzeige stellen und wenn er einen Strafbefehl bekommt (wie der Gutti) wird womöglich doch noch seinen Job los.

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  2. Ich bin mir nicht sicher, ob man überhaupt Strafanzeige stellen muss. Die Situation ist jetzt öffentlich und sobald die Uni Potsdam das Plagiat bestätigt -- derzeit scheinen sie ja noch zu ermitteln -- müsste die Staatsanwaltschaft eigentlich von sich aus aktiv werden. Wenn dies nicht geschieht wird sicherlich die Universität Strafanzeige stellen -- wenn sie es nicht machen würde, würde sie damit ihrem eigenen Ruf schaden.

    Spannender ist da schon die zivilrechtliche Seite: Sobald klar ist, von wem der gute Herr Abgeordnete abgeschrieben hat kann diese Person ihn nach dem Zivilrecht verklagen. So ist das auch damals bei Gutti gewesen. Ich hoffe, das der Urheber hier den Mut hat diesen Schritt zu gehen.

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    1. Mit anderen Worten: Die Arbeit muss öffentlich gemacht werden. Muss sie das denn rein rechtlich nun überhaupt? Die strafrechtliche Rechtsverfolgung ist ja schon gegeben - die zivilrechtliche Komponente dagegen kommt erst ins Spiel, wenn das Ding publiziert ist, richtig?

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    2. Jede Disserationsordnung dieser Republik sieht vor, dass man erst ein echter Doktor ist, wenn die Dissertation veröffentlicht ist. Vom Zeitpunkt des Bestehens bis zum endgültigen Titel trägt man den Titel Dr. des. (siehe http://de.wiktionary.org/wiki/Dr._des.), d.h. die Arbeit müsste irgendwo zu bekommen sein -- vielleicht nicht im Buchhandel aber eine Universitätsbibliothek wird ein Exemplar dieser Arbeit haben. In der Regel die UB, an der die Arbeit geschrieben wurde. In diesem Fall also Potsdam.

      Das Problem ist: Jemand müsste sich jetzt hinsetzten und nicht nur das Ding durchgehen, sondern auch jeden einzelnen Verweis prüfen und jede These überprüfen. Eine einzige Persin schafft das nur schwerlich, da bieten sich Seiten wie Guttenplug an.

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